62. Plenum 03.09.2020 - Modernisierung der Medienordnung

Nach über 30 Jahren muss der Rundfunkstaatsvertrag an das Internetzeitalter angepasst werden. Die Abgeordneten debattieren dazu das Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland. Die wichtigsten Punkte sind die Umbenennung des bisherigen Rundfunkstaatsvertrages in Medienstaatsvertrag, da Rundfunk, Presse und Internet immer mehr zusammenwachsen. Außerdem wird für die Beantragung von Lizenzen eine Bagatellgrenze von 20.000 Nutzern eingeführt. Wer darunter liegt, kann frei im Internet veröffentlichen. Die AfD sieht in dem neuen Gesetz einen "Angriff auf die Pressefreiheit". Alle anderen Parteien nehmen das Gesetz mit Hinweis auf eine baldige Modernisierung an.

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