44. Plenum 07.03.2024 – Diskussion um Hauptstadtzulage

Finanzsenator Stefan Evers war es gelungen, bei den Tarifverhandlungen Ende letzten Jahres mit den anderen Bundesländern eine Einigung zur erzielen, der zufolge Berlin sowohl die Hauptstadtzulage beibehalten als auch in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) verbleiben kann. Unter Rotrotgrün war die Hauptstadtzulage ohne Absprache mit der TdL eingeführt worden und hatte dazu geführt, dass Berlin in der TdL kein Stimmrecht mehr hatte und aus der TdL zum Jahresende ausgeschlossen worden wäre, wenn es die Hauptstadtzulage beibehalten hätte.

Stefan Evers ist damit ein Erfolg gelungen, der anfangs für ziemlich unwahrscheinlich gehalten wurde. Grüne und Linke warfen dem Finanzsenator nunmehr vor, er hätte die Ausweitung der Hauptstadtzulage auf die Beschäftigten bei den Freien Trägern verhindert. Der haushaltspolitische Sprecher der CDU, Christian Goiny, warf in der gestrigen Plenardebatte der Opposition Täuschung der Öffentlichkeit vor. Insbesondere weil auch der damalige Grüne Finanzsenator Daniel Wesener die Hauptstadtzulage in seiner Amtszeit nicht auf die Beschäftigten der freien Träger ausgeweitet hatte. Goiny warf den Grünen vor, vom eigenen Versagen ablenken zu wollen.

Außerdem, so Christian Goiny weiter, hätten Grüne und Linke nicht verstanden, dass es ein Gebot der Wahrung der Tarifautonomie sei, nicht in laufende Verhandlungen der Tarifpartner einzugreifen, denn diese würden die Details der weiteren Umsetzung des Tarifabschlusses gerade verhandeln. Erst am Ende dieses Prozesses ließen sich die entsprechenden Konsequenzen und damit ggf. eine Ausweitung der Hauptstadtzulage auf die Beschäftigten der Freien Träger umsetzen, so Christian Goiny abschließend.

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