41. Plenum 18.01.2024 – Gesetz zur Änderung des Übernachtungssteuergesetzes (City Tax)
Mit dem Gesetz zur Änderung des Übernachtungssteuergesetzes sollen künftig auch Geschäftsreisende eine Übernachtungssteuer zahlen, die City Tax. Damit werden Einnahmen von 25 Millionen Euro erwartet, zudem wird die Ungleichbehandlung von Privat- und Geschäftsreisenden beendet und die Verwaltung entbürokratisiert. Dass sich die Zahl beruflicher Gäste verringert, steht nicht zu befürchten.