40. Plenum 14.12.2023 – Gesetz über den Staatsvertrag über den Rundfunk Berlin Brandenburg
In 2. Lesung beschließt das Landesparlament das Gesetz über den Staatsvertrag über den Rundfunk Berlin Brandenburg. Mit dem Staatsvertrag, der einen politischen Kompromiss zwischen Berlin und Brandenburg darstellt, sollen wie berichtet u.a. die Aufsichtsgremien des rbb gestärkt und für Entscheidungsträger Sorgfaltspflichten und Haftungsregeln eingeführt werden.