37. Plenum 19.10.2023 – Gesetz zur Änderung hundesteuerlicher und ordnungsrechtlicher Vorschriften
Das Abgeordnetenhaus debattierte in 1. Lesung über das vom Senat eingebrachte "Gesetz zur Änderung hundesteuerlicher und ordnungsrechtlicher Vorschriften". Damit soll in Berlin ein zentrales Hunderegister eingeführt werden. Mit dem Eintrag erfolgt gleichzeitig eine Meldung beim Finanzamt zur Entrichtung der Hundesteuer. Dies spart einen Extragang zum Finanzamt und ist ein Beitrag zur Digitalisierung und zum Demokratieabbau. Der Gesetzentwurf wir in den Hauptausschuss überwiesen.