37. Plenum 19.10.2023 – Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Das Abgeordnetenhaus billigte in 2. Lesung das Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag, das grundsätzliche Regelungen zum Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk enthält.
Die CDU unterstützt den Vertrag. Nach dem rbb-Skandal werden nun wichtige Verbesserungen wie die Veröffentlichung von Intendantinnen- und Direktorengehältern, die Einsetzung unabhängiger Compliance-Beauftragter, mehr Transparenz und Ombudsstellen für Whistleblower umgesetzt.