36. Plenum 05.10.2023 – Gesetz zur Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenbremse in Berliner Landesrecht
Die AfD will das "Gesetz zur Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenbremse in Berliner Landesrecht" ändern. Demnach sollen schuldenfinanzierte Sondervermögen und Extrahaushalte vollumfänglich bei der zu berücksichtigenden Nettokreditaufnahme mit gezählt werden.
Die CDU-Fraktion unterstützt dieses Gesetz nicht. Die Möglichkeit, die Schuldenbremse auszusetzen, ermöglicht dem Parlament finanzielle Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten. Der AfD-Entwurf würde antizyklisches staatliches Handeln unmöglich machen, was in erster Linie die Verbraucher hart treffen könnte. Der Gesetzentwurf wurde nach der 1. Lesung an den Hauptausschuss überwiesen.