Stellungnahme des Medienausschusses des Abgeordnetenhauses zu aktuellen Themen der Medienpolitik

Der Medienausschuss des Abgeordnetenhauses hat sich am Mittwoch in einer Stellungnahme, die mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen, Linken und FDP verabschiedet wurde zu aktuellen Vorgängen in der Berlin-Brandenburger Medienpolitik positioniert. Hintergrund sind u.a. die Vorgänge im RBB, sowie zwei vorliegende Staatsvertragsentwürfe zum RBB und zur MABB.

Der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Goiny, begrüßte dieses gemeinsame Vorgehen im Abgeordnetenhaus und betonte, dass aus seiner Sicht es dringend erforderlich sei, den RBB-Staatsvertrag in einer ersten Novelle kurzfristig zu überarbeiten, da es inzwischen aus der Arbeit von Verwaltungsrat und Rundfunkrat, sowie der Tätigkeit der Anwaltskanzlei und der Wirtschaftsprüfer eine Reihe von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen gäbe, von den einige unverzüglich im Staatsvertrag abgebildet bzw. mit einer Ermächtigungsgrundlage versehen werden müssen. Es sei in der Öffentlichkeit nicht vermittelbar, dass die Politik die notwendigen Verbesserungen bei Informations- und Kontrollrechten der Gremien, der Professionalisierung des Verwaltungsrates und klarer Regeln bezüglich der Intendanz nicht unverzüglich im RBB-Staatsvertrag formuliert.

Die Erklärung des Medienausschusses im Wortlaut:

„Die Ereignisse rund um den rbb, die den Sender intern, aber auch die Medienpolitik in Berlin und Brandenburg seit dem Frühsommer dieses Jahres beschäftigen, fordern dazu auf, Verantwortung zu übernehmen. Die erhobenen Vorwürfe müssen aufgeklärt und aufgearbeitet, kommende Staatsverträge nachgeschärft werden. Die bereits vorliegenden Erkenntnisse sollen zeitnah in eine erste Novelle eingearbeitet werden, in der insbesondere Informations- und Kontrollrechte des Rundfunk- und Verwaltungsrats präzisiert werden, soweit sie den rbb-StV betreffen oder einer Ermächtigungsgrundlage in diesem Staatsvertrag bedürfen, dazu gehören auch die notwendigen Vorgaben für die Ausschreibung der Intendanz.

In einem zweiten Schritt sind die weiteren Reformen im rbb-StV den Parlamenten zur Beschlussfassung bis zur Sommerpause 2023 vorzulegen. Dazu können die Stärkung der Innenrevision, die Erweiterung der Berichtspflichten an Rechtsaufsicht und Kontrollgremien, der Ausbau von Veröffentlichungspflichten u.a. mit der Herstellung von Öffentlichkeit in den Aufsichtsgremien, die senderweite verpflichtende Einführung von Compliance-Fortbildungen auf der Basis eines einheitlichen Korruptionsbegriffs mithilfe von Antikorruptions-Beauftragten sowie der Ausbau der Mitbestimmung der Belegschaft gehören.

Zudem müssen die Kontrollgremien nachhaltig gestärkt werden, auch im Hinblick auf ihre Zusammensetzung und ihre Arbeitsweise. Aber auch der rbb steht in der Pflicht, Verfahren zu entwickeln, die die Reformierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt vorwegnehmen. Sein verfassungsmäßiger Auftrag enthält gemäß Presse- und Rundfunkfreiheit den Anspruch auf eine Bestands- und Entwicklungsgarantie.

Im Sinne des Gebots der Staatsferne soll der rbb seine Möglichkeiten ausschöpfen, die Qualität seiner journalistischen Angebote zu verbessern, um seine Akzeptanz auftragsgemäß in allen gesellschaftlichen Gruppen zu stei- gern. Der rbb soll die Vermittlung von Wissen und Bildung stärken, er soll beraten und unterhalten und seinen kulturellen Auftrag auch mithilfe seiner Filmfördertätigkeit erfüllen. Dazu soll sich der rbb selbstverpflichtende Maßgaben der Sozialverträglichkeit, der Nachhaltigkeit, Diversität und Inklusion geben. In der vielfältigen Berlin-Brandenburgischen Medienlandschaft ist der rbb neben zahlreichen privaten und nichtkommerziellen Medienangeboten ein entscheidender Akteur.

Zur Wahrung dieser Vielfalt ist die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) beauftragt, Regulierungs-, Förder- und Informationsaufgaben zu erfüllen. Dazu braucht die mabb eine zukunftsfähige finanzielle Ausstattung mit langfristiger Perspektive. Kultur- und Filmförderaufgaben sind Landesaufgaben, die nicht über den Rundfunkbeitrag finanziert werden sollen. Demgegenüber steht die mabb in der Pflicht, ihre regulatorische Arbeit zu intensivieren und die Durchsetzung der Sorgfaltspflichten den technischen Möglichkeiten derer anzupassen, die sie missachten. Ebenso ist es Aufgabe der mabb, die technischen Infrastrukturen des Ausbildungssenders ALEX zeitgemäß zu gestalten, um weiter zugangsoffen und niedrigschwellig Angebote für Schulen, gemeinnützige Initiativen und die interessierte Öffentlichkeit zu erhalten. Die mabb soll im Sinne der Medienkompetenzvermittlung, der Medienbildung und der Medienvielfalt ihre Fördertätigkeit strukturell und langfristig ausbauen, indem sie bspw. die Förderung lokaljournalistischer Angebote kontinuierlich erweitert. Diese Vorgaben werden zeitnah in einer Novelle des MStV B-BB aufgenommen und den Parlamenten zur Beschlussfassung vorgelegt.

Für den Bereich der Medien stützt sich Berlin in seiner Zusammenarbeit mit Brandenburg auch auf das Medienboard Berlin-Brandenburg, das sich seit Gründung zur wichtigsten deutschen Filmfördereinrichtung entwickelt hat. Der Wettbewerb mit anderen (inter-)nationalen Filmförderern ist haushaltsrechtlich zu berücksichtigen, um die Potenziale Berlins und Brandenburgs für den Filmstandort Nr. 1 besser zu nutzen. Dazu gehört der Ausbau innovativer Förderprogramme wie der Visual-Effects-Förderung (VFX). Auf diese Weise kann das Medienboard einen Beitrag leisten, soziale und ökologische Standards in der Filmlandschaft besser zu verankern. In diesem Sinn soll das Medienboard mit Ideen und Programmen Verantwortung übernehmen, die Kinos und Filmfestivals der Region bei der Bewältigung der Energiepreissteigerung und der Abfederung der Pandemiefolgen zu unterstützen. Ebenso soll das Medienboard die Förderung von Film und New Media langfristig weiter verzahnen, um Wirtschafts- und Kulturgutförderung im Einklang für Berlin und Brandenburg voranzutreiben.

Geeinte Fassung der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion, 15. November 2022“

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