Krise des RBB: Rundfunkstaatsvertrag umgehend anpassen

Der RBB und der öffentlich-rechtliche Rundfunk sind durch das Verhalten der früheren Intendantin und des Verwaltungsratsvorsitzenden in die Kritik geraten.

Verschwendung von Rundfunkbeiträgen, Filz und Intransparenz erschüttern das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk genauso, wie die oft fehlende Trennung von Meinung und Information, einseitige Berichterstattung, die Verunstaltung der Deutschen Sprache durch “Gendersprech“ oder gar die politische Zensur von Filmklassikern wie Winnetou.

Die aktuellen Vorgänge haben deutlich gemacht, dass die Kontrollgremien mit unzureichenden Befugnissen ausgestattet sind, dass präzise Compliance-Regeln fehlen und dass das Vergütungssystem im öffentlich-rechtlichen Rundfunk dringend einer Reglementierung bedarf.

Die Beratungen im Medienausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses haben auch ergeben, dass der Rundfunkrat qua Gesetz für die Kontrolle der Geschäftsleitung nicht zuständig ist, sondern lediglich für die Begleitung des Programms, die Wahl und Abberufung der Geschäftsleitung und für den Beschluss des Etats. Der Verwaltungsrat, der für die Kontrolle der Geschäftsleitung zuständig ist, verfügt nicht über die notwendigen Kompetenzen, ist teilweise vorsätzlich falsch informiert worden und muss in der Qualifikation der Mitglieder verbessert werden.

Die Arbeit der Intendanz muss transparenter werden, die Auskunftspflichten verschärft und die Vergütungsstruktur gedeckelt werden.

Gegenwärtig arbeiten eine externe Spezial-Anwaltskanzlei, die Generalstaatsanwaltschaft, die Wirtschaftsprüfer, die Rechtsaufsicht und jetzt auch die Rechnungshöfe an der Aufklärung der Vorgänge. Es ist also sichergestellt, dass die Missstände umfassend aufgearbeitet werden.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist jedoch kein Staatsfunk. Weder Landesregierungen noch Parlamente leiten die Sender, bestimmen das Personal oder gestalten das Programm. Deswegen finanziert er sich auch über Beiträge und nicht über Steuern. Staatssender würden der politischen Beeinflussung durch die jeweiligen Regierungen hilflos ausgeliefert sein. Beispiele dafür gibt es leider zu viele.

Deswegen ist es richtig und wichtig darauf hinzuweisen, dass in Deutschland das Instrument der Politik die Schaffung des richtigen Rechtsrahmens durch die Staatsverträge darstellt. Die Berliner Medienpolitik hat sich daher parteiübergreifend an diesen Grundsatz gehalten und das seit Juli gefordert.

Der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Christian Goiny, hat daher eine zügige Anpassung des Rundfunkstaatsvertrags gefordert, damit Rundfunkrat, Verwaltungsrat und Geschäftsleitung ab dem kommenden Jahr auf der Basis der überarbeiteten Rechtsgrundlage arbeiten können. Das ist dringend notwendig, um Missstände abzustellen, Kontrolle und Transparenz herzustellen und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wieder Vertrauen zurückzugeben.

Gegenwärtig erfolgt hierzu eine Sammlung der notwendigen Maßnahmen und die Staatskanzleien haben eine entsprechende Überarbeitung des Staatsvertragsentwurfs zugesagt. Sollten sich im Zuge der Aufklärung der Vorgänge weitere Maßnahmen als notwendig erachten, besteht die Möglichkeit, im kommenden Jahr eine weitere Anpassung des Staatsvertrages vorzunehmen.

Mit der Wahl der Interimsintendantin Frau Dr. Vernau ist seit dieser Woche auch sichergestellt, dass der RBB wieder eine Leitung hat, die von den Vorgängen der Vergangenheit unbelastet ist und die notwendige Erfahrung für diese schwierige Aufgabe mitbringt.

In der Berliner Medienpolitik ist man sich fraktionsübergreifend einig, dass das nur der Anfang einer Aufarbeitung und notwendigen Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein kann.

Wir in den Sozialen Medien