Volksbegehren zum Transparenzgesetz

Das Abgeordnetenhaus befasste sich am Donnerstag mit einem Gesetzentwurf der Initiative für ein Volksbegehren zur Einführung eines Transparenzgesetzes. Der rot-rot-grüne Senat hatte zwar bereits zum Ende der letzten Wahlperiode einen Gesetzentwurf vorgelegt, dieser war aber wegen des Endes der Wahlperiode nicht mehr im Parlament beschlossen worden. Wenn auch der Gesetzentwurf der Initiative aus Sicht der CDU-Fraktion so nicht zustimmungsfähig ist, so zeigt das Volksbegehren doch einmal mehr, in welch beachtlichem Umfang Politik und Verwaltung in Berlin nicht bürgernah, effizient und digital funktionieren. Die CDU teilt die Kritik der Initiative, dass Auskunftsersuchen, Stellungnahmen der Verwaltung und die Bearbeitung von Akteneinsicht oft schleppend bearbeitet werden, bzw. unter Vorwänden abgelehnt werden.

Das betrifft sowohl entsprechende Anfragen von Bürgern als auch die von Parlamentariern. Auffällig ist auch, dass Rot-rot-grün zwar regelmäßig über Partizipation, Bürgerinformation und -beteiligung redet, dass aber nur ernst genommen wird, wenn das Thema oder das Ergebnis politisch gefallen. Erinnert sei nur an die rechtswidrige Verschleppung des Volksbegehrens zu mehr Videoaufklärung oder der Umgang mit dem Volksbegehren zum Flughafen Tegel. In der Debatte kritisierte denn auch der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Goiny, diese politische Willkür und mahnte zugleich an, dass digital zugängliche öffentliche Daten und Statistiken der Verwaltung auch ein Beitrag zur Förderung von Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung sind. Eine Studie der Konrad Adenauer Stiftung hatte bereits 2016 diesen Mehrwert dokumentiert. Es bleibt also abzuwarten, ob den rot-rot-grünen Sonntagsreden zu diesem Thema endlich Taten folgen und die Behinderung bei Auskunftsersuchen ein Ende hat.

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