CDU kritisiert das Reparaturgesetz zur R-Besoldung als unzureichend

Der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Goiny, kritisiert das am Donnerstag im Abgeordnetenhaus zur Abstimmung anstehende sog Reparaturgesetz zur R-Besoldung als unzureichend.

Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die Besoldung der Richter im Land Berlin im Zeitraum von 2009 bis 2015 „evident unzureichend“ war.

Mit dem vorliegenden Gesetz wird diese unzureichende Besoldung der Richter für die Vergangenheit korrigiert.

Eine Besoldungsallianz aus DBB, DGB, Deutscher Richterbund und Hauptpersonalrat hat daraufhin das Verfahren des rot-rot-grünen Senats kritisiert und mit einer Protest-Mailaktion u. a. gefordert, dass der Senat nicht abwarten dürfe, bis das Bundesverfassungsgericht auch die A-Besoldung für nicht verfassungskonform bewertet.

Die CDU-Fraktion teilt diese Kritik und hat den Senat bereits bei den Beratungen im Hauptausschuss aufgefordert, sich nicht erst durch Gerichtsentscheide zu verfassungsgemäßem Handeln verurteilen zu lassen.

Christian Goiny hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es die Forderung der CDU-Fraktion sei, die Beamtenbesoldung in Berlin in mehreren Stufen auf das Bundesniveau anzuheben, da die Besoldungspolitik des rot-rot-grünen Senats, sich nur an der Durchschnittsbesoldung der Länder zu orientieren, nicht ausreiche, um in Berlin einen wettbewerbs- und leistungsfähigen öffentlichen Dienst zu organisieren.

Drucksache 18/3833

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