Parlament erhöht Zuverdienstgrenze für Pensionäre

In einem ungewöhnlichen gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen, Linken und CDU hat das Berliner Abgeordnetenhaus am 05.05.2022 beschlossen, die Zuverdienstgrenze für Ruhegehaltsempfänger/ innen von 325 Euro auf 525 Euro anzuheben.

Vorausgegangen waren dieser Gesetzesänderung jeweils Initiativen der Regierungsfraktionen und der CDU-Fraktion, die sich eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze zum Ziel gesetzt haben, um Ruhestandsbeamte zu motivieren, sich insbesondere zur Bewältigung zusätzlicher Aufgaben bei der Betreuung ukrainischer Flüchtlinge zu engagieren.

Diese Regelung gilt auch für Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden oder wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt wurden. Der Beschluss des Abgeordnetenhauses ist unter der Parlamentsdrucksache 19/0293 nachlesbar.

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