Nachtragshaushalt 2022

Der Nachtragshaushalt 2022 kam nach Auffassung der CDU viel zu spät, und auch nur, weil der rot-grün-rote Senat die Befürchtung hat, dass nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts eine wirksame Beschlussfassung durch das Abgeordnetenhaus eventuell nicht mehr rechtswirksam möglich sein könnte.

Die CDU-Fraktion hatte bereits im August bei Vorlage des Quartalsberichts, aus dem sich ein Überschuss von 2,3 Milliarden Euro abzeichnete gefordert, dem Parlament einen Nachtragshaushalt vorzulegen, zumal schon im August erkennbar war, dass Inflation und steigende Energiekosten große Probleme bereiten werden.

Der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Goiny, wies in seiner Rede darauf hin, dass die Ursache für die wirtschaftlich schwierige Lage auch in Deutschland der brutale Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sei und es gerade in Berlin, als Stadt der Freiheit, selbstverständlich sei, dieser Bedrohung von Frieden und Freiheit in Europa solidarisch zu widerstehen.

Deswegen unterstütze die CDU-Fraktion auch eine schnelle Hilfe für betroffene Institutionen, die Wirtschaft und bedürftige Menschen in Berlin.

Es sei aber unredlich, wenn der Senat sich für den Nachtragshaushalt rühme, so Goiny, da er ihn ursprünglich noch gar nicht geplant hatte, sondern die abschließende Vereinbarung mit dem Bund über die Frage, welche Leistung die Bundesregierung übernimmt, abwarten wollte. Die CDU-Fraktion kritisiert außerdem, dass das beabsichtigte Auszahlverfahren langwierig und umständlich sei, so dass ein großer Teil der mit dem Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellten Beträge wahrscheinlich erst bis zum Frühjahr ausgezahlt werden könne. Das sei für viele betroffene Menschen, Einrichtungen und die Wirtschaft viel zu spät, kritisierte Christian Goiny im Parlament.

Den Änderungsantrag der CDU-Fraktion finden Sie hier.

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