Lichterfelder Rundstreckenrennen in Gefahr?

Kleine Anfrage

Lichterfelder Rundstreckenrennen in Gefahr?, Drs. Nr: 0196/VI

Ich frage das Bezirksamt: 1) Trifft es zu, dass das bezirkliche Umwelt- und Naturschutzamt dem Veranstalter des geplanten 61. Lichterfelder Rundstreckenrennen mitgeteilt hat, dass eine Ausnahmegenehmigung nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) nicht in Aussicht gestellt wird? 2) Trifft es weiterhin zu, dass diese Nichtinaussichtstellung damit begründet wird, dass die Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung für das letzte in Berlin stattfindende und von der Bevölkerung breit getragene traditionelle Straßenradrennen wegen fehlender internationaler oder nationaler Bedeutung nach 60 Jahren nicht mehr vorliegt? 3) Glaubt das Bezirksamt, dass dieses Verwaltungshandeln maßgeblich zur Stärkung Berlins als „Sporthauptstadt der Stille“ einen dankenswerten Beitrag leistet?

Für die CDU-Fraktion

Wirrwitz Berlin, 20.04.2022

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