Kleine Anfrage: Folgekosten nach Umbenennung von Straßennamen im Bezirk

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie hoch sind die Folgekosten nach der Umbenennung von Straßen für das Bezirksamt, besonders bei direkt beteiligten Ämtern wie dem Vermessungs- und Katasteramt, dem Tiefbauamt, oder anderen mittelbar betroffenen Ämtern z.B. bei Information an Grundstückseigentümer und Mieter?
  2. Wie hoch gestalten sich die Kosten für notwendige Ausweis- und Passangelegenheiten aus Sicht des zuständigen Amts?
  3. Wie hoch schätzt das Bezirksamt die Kosten bei den Anwohnern ein, die durch die Umbenennung betroffen sind, z.B. durch ihre Informationspflichten gegenüber dritten Stellen wie z.B. Krankenkassen, Versicherungen, Behörden u.a. zum Beispiel dem Grundbuchamt?

Karen Wirrwitz

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