Kiosk Lichterfelde West

Beschlussempfehlung von Ausschüssen

Erhalt Kiosk S-Bahnhof Lichterfelde-West, Drs.-Nr: 0027/VI

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird für den Fall der Umgestaltung der möglichen Querungen für Fußgänger über die Baseler Straße oder die Hans-Sachs-Straße aufgefordert, die fachgerechte Herstellung der Überwege 1) über die Hans-Sachs-Straße östlich Bahnhof Lichterfelde-West sowie 2) Baseler Straße südlich Hans-Sachs-Straße dergestalt vorzunehmen, dass 1) der erstgenannte Überweg der Breite 4m östlich des abschließenden Kioskanbaus in Verlängerung zum S-Bahnhof Lichterfelde-West entsprechend hergerichtet wird, insbesondere unter Entfernung der zweckwidrig aufgebauten Querbake auf der südlichen Seite der Hans-Sachs-Straße sowie 2) unter der von Osten gesehenen Verlängerung bei ca. 1m nördlichem Seitenversatz des Gehweges im Süden der Hans-Sachs-Straße Richtung Westen unter Entfernung der dort zweckwidrig angebrachten beiden Querbaken auf beiden Straßenseiten der Basler Straße sowie von drei zweckwidrig angebrachten Fahrradbügeln auf der östlichen Seite wie zwei zweckwidrig angebrachten Fahrradbügeln auf der westlichen Seite. Dabei sind gegebenenfalls bis zur Grenze dessen Fahrbahnvorstreckungen einzurichten, was für den dort stattfindenden Lkw-Lieferverkehr möglich und zulässig ist. 3) Der Kiosk bleibt erhalten, wie er besteht.

Begründung:

Die Abteilung der Bezirksstadträtin Schellenberg hat die Lage, die nun zur Beseitigung des Kiosks am S-Bahnhof Lichterfelde-West führen soll, zweckwidrig selbst geschaffen, indem sie auf der Straße Mobiliar aufgestellt hat, das bei zweckmäßiger Benutzung den Durchgang verhindert. Ein Umbau zu 2. ist zwar aus Sicht der Antragsteller überflüssig, weil die Ost-West-Überquerung auf dem südlichen Gehweg der Hans-Sachs-Straße kaum genutzt wird, wenn das Bezirksamt ihn aber dennoch vornimmt, dann zweckgemäß nur wie beantragt. Die von der Bezirksstadträtin im Sinne des Wortes „angedachte“ Planungslösung, den Kiosk zu entfernen, führt zu keiner Verbesserung, denn selbst in diesem Fall stehen im Norden des Kiosk fünf Fahrradbügel und eine Querbake im Wege und im Westen eine Laterne inklusive Straßenschildern, ein Verkehrszeichenmast, ein BSR-Mülleimer nebst Mast sowie daran befestigte Fahrräder; auf der Westseite der Baseler Straße das Straßenschild mit dem dortigen Mülleimer. Der Umbau des Taxistandes und des weiteren Platzes ist im übrigen untunlich, da offensichtlich vermeidbar, gem. § 10 Satz 2 VwVfG ist ein Verwaltungsverfahren zweckmäßig und einfach durchzuführen, im übrigen sind Steuergelder zu sparen und nicht für überflüssige oder auch nur unangemessene Umbauten in Höhe sechsstelliger Eurobeträge zu verschleudern.


Der Antrag wurde am 10.02.2022 in der 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung beraten und bei Zustimmung von CDU, AfD mit Nein-Stimmen von SPD, Grüne, FDP und Enthaltung von Linke abgelehnt.


Nach Aussprache wird die Drucksache bei Zustimmung von CDU und AfD mit Nein-Stimmen von Grüne, SPD und FDP bei Enthaltung der Linke abgelehnt.

23.02.2022

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