Neue Grundsteuer 2025

Mit dem Grundsteuermesszahlengesetz legt der Senat eine wichtige Neuregelung zur Grundsteuer vor. Die Auswertung aller Grundsteuerwerte hat nämlich ergeben, dass in Berlin, die vom Bund vorgegebenen Messzahlen zu einer stärkeren Belastung von Wohngrundstücken führen würden. Um das zu vermeiden, wird die Steuermesszahl zu Gunsten der Wohngrundstücke angepasst. Für Wohngrundstücke wird die Steuermesszahl 0,31 Promille betragen und für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke 0,45 Promille.

Finanzsenator Stefan Evers wies erneut daraufhin, dass Berlin in der Neuregelung sehr zügig unterwegs ist und es Ziel des Senats ist, eine flächendeckende Erhöhung der Grundsteuer zu vermeiden und die Belastung, insbesondere für Wohnimmobilien, so gering wie möglich zu halten.

Der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Goiny, begrüßte die beabsichtigten Regelungen und auch, dass der Hebesatz von 810 auf 470 Prozent für bebaute und bebaubare Grundstücke ab dem 1.1.2025 stark abgesenkt wird.

Für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer A) wird der Hebesatz wegen des hohen Verwaltungsaufwandes auf Null abgesenkt. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch der Hinweis, dass Kleingartenflächen nach dem Bundeskleingartengesetz, deren Gartenhäuschen eine überdachte Fläche von 24 Quadratmetern nicht übersteigen, ebenfalls unter die Grundsteuer A fallen und damit künftig von der Grundsteuer befreit sind.

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