52. Plenum 16.01.2020 - 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Debattiert wurde der zwischen den Bundesländern ausgehandelte Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dieser stellt im Wesentlichen eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts dar. Die Änderung enthält einerseits eine Konkretisierung der Vorgaben für die Datenerhebung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung. Andererseits wird eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen gewährt. Alle Parteien - bis auf die AfD - sind mit dem Entwurf einverstanden. Dieser wurde zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten überwiesen.

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