71. Plenum 28.01.2021 - Berlin und Brandenburg verhandeln den Staatsvertrag über den RBB neu

Mit einem ersten Entwurf haben Berlin und Brandenburg Änderungen im Staatsvertrag über den RBB vorgeschlagen. Das Abgeordnetenhaus befasste sich Aufgrund eines Antrages der Regierungskoalition mit einem Aspekt dieses Staatsvertrages, nämlich mit der Frage, wie die rund 1500 „festen freien“ Mitarbeiter des RBB künftig innerhalb des RBB vertreten sein sollen. Das Thema ist alles andere als nebensächlich, fallen doch fast alle Redakteure, Journalisten und Moderatoren unter diese Regelung.

Bisher gibt es für diesen Mitarbeiterkreis eine sog Freienvertretung, die neben dem Personalrat existiert. Die organisierten „festen freien“ Mitarbeiter wollen seit Jahren ebenfalls durch die regulären Personalräte vertreten werden, was Rotrotgrün jetzt mit einem Antrag aufgegriffen hat. Der RBB argumentiert bisher mit Vorgaben des Bundespersonalvertretungsrechts und den Besonderheiten Aufgrund des beruflichen Status. In der Sache geht es hier um die Fragen, der Arbeitsorganisation, Arbeitsplatzausstattung, Urlaub, Fortbildung und Arbeitszeiten, um nur einige Beispiele zu nennen.

Nach Auffassung des medienpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, Christian Goiny, gehört zur Diskussion um Auftrag, Arbeit und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks natürlich auch die Frage, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich an Struktur und Personal künftig leisten soll und muss. Und die Qualität des Programms hängt natürlich besonders auch an der Qualität des Personals. Zu dieser Diskussion wird auch die CDU-Fraktion Vorschläge unterbreiten.

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